Auf wen zielt eigentlich die Abgeltungssteuer die zum 1. Januar 2009 eingeführt wird ab?
Zunächst einmal betrifft sie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Also Zinsen, Gewinne aus Wertpapierveräußerungsgeschäften und Termingeschäften, Dividenden, Erträge aus Investmentanteilen, Zertifikate, Mieterträge aus Immobilien, Investmentanteile inländischer Grundstücke.
Wie hoch wird die Abgeltungssteuer ausfallen?
Sie ist eine Pauschalsteuer mit einem Zinssatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Werden darüber hinaus noch weitere Abgaben fällig?
Nein, die Steuerschuld ist hiermit abgegolten, auch eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht erforderlich. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als 25 Prozent, kann der Anteil der als Abgeltungssteuer gezahlt wurde, in der Steuererklärung angegeben werden und das zuständige Finanzamt erstattet diesen dann zurück.
Der Sparerfreibetrag von 801 Euro für Einzelpersonen bzw. 1602 Euro für Verheiratete bleibt bis auf weiteres erhalten. Auch die Einreichung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist weiterhin möglich, jedoch nur, wenn die monatlichen Einkünfte so gering sind, dass überhaupt keine Steuern gezahlt werden müssen.
Was ändert sich am Halbeinkünftesteuerverfahren und der Spekulationsfrist?
Beides fällt zugunsten der Abgeltungssteuer am 01.01.2009 weg. Jedoch genießen alle bis zum 31.12.2008 erworbenen Wertpapiere Bestandsschutz, entweder es erfolgt nach bisherigem Recht eine Besteuerung im Halbeinkünfteverfahren (Aktien waren weniger als zwölf Monate im Besitz des Depotinhabers) oder es fällt überhaupt keine Steuer an.
Wie verhält sich die Abgeltungssteuer in Bezug auf Lebens- oder Rentenversicherungen?
Altverträge mit steuerfreier Auszahlung (i.R. nach zwölf Jahren) sind davon nicht betroffen. Verträge mit halb zu versteuernder Auszahlung unterliegen der Abgeltungssteuer, genauso wie fällige Lebensversicherungen die bei Auszahlung voll steuerpflichtig sind. Rentenversicherungen sind von der Abgeltungssteuer nur betroffen, wenn eine Besteuerung nach dem Ertragsanteil nicht zum Tragen kommt.
Gibt es Ausnahmeregelungen für besondere Finanzanlagen?
Nein, sogenannte Finanzinnovationen unterliegen unabhängig vom Kaufdatum der Abgeltungssteuer.
Mit welchen Anlagemöglichkeiten lässt sich die Abgeltungssteuer umgehen?
- Anlage von Geldern in thesaurierende Fonds (auszuschüttende Anteile werden sofort mitangelegt)
- Kauf von Aktien bis spätestens 31.12.2008 (Anwendung des momentan noch gültigen Steuerverfahrens)
- Spezielle Zertifikate mit steuerlichem Hintergrund