Bei geschlossenen Immobilienfonds bestehen für Anteilseigner häufig Nachschusspflichten. Nicht selten hegen Anleger aber auch oft den Wunsch, die erworbenen Anteile wieder abzugeben. Dies lockt seit kurzem Gesellschaften aus Großbritannien oder den Kanalinseln. Hierbei sollen die Anleger eine Ausgleichszahlung von 13 Prozent ihrer ursprünglichen Einlage zahlen, um eventuelle Risiken für eine dieser übernehmenden Gesellschaften auszugleichen. Diese Vorgehensweise wird sowohl vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (DIAS) als auch von einem Münchener Anlegerschutzanwalt scharf kritisiert. Es ist sogar von Kapitalanlagebetrug die Rede, weil Fondsgesellschaften und finanzierende Banken einer Übetragung der Anteile an ausländische Käufer nicht zustimmen, da diese nicht in Haftung genommen werden können. Die Praxis unlauteren Wettbewerbs machten sich schon in der Vergangenheit zahlreiche windige Firmen zunutze, etwa bei der Übernahme von Kreditverpflichtungen für Schrottimmobilien in den 90er Jahren.